Qualitätsverträge „Stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit“
Webinar am 11. Juli 2024, 15:00 - 16:30 Uhr
Seit Januar 2024 können Kliniken und Krankenkassen miteinander zeitlich befristete Qualitätsverträge nach § 110a SGB V abschließen, u.a. zur „Stationären Behandlung der Tabakabhängigkeit“. Damit soll erprobt werden, ob sich die Qualität stationärer Behandlungsleistungen über Anreizsysteme zur Einhaltung besonderer Qualitätsanforderungen weiter verbessern lässt.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG hat sich für das Thema der Behandlung der Tabakabhängigkeit beim Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA eingesetzt und mit dem Abschluss eines Qualitätsvertrags können nun Leistungen zur Behandlung der Tabakabhängigkeit und deren Finanzierung in der stationären Versorgung vereinbart werden. Dies ist für Kliniken aller Fachrichtungen möglich.
In diesem Webinar wollen wir Ihnen grundlegende Informationen und Hintergründe zu den Rahmenbedingungen und möglichen Schritten der Vertragsschließung vorstellen.
Bei Interesse koordinieren wir im DNRfK e.V. den Austausch von interessierten Mitgliedern und Partnern um die Vorbereitungen von Qualitätsverträgen, z.B. mit Musterverträgen im Netzwerk zu unterstützen und die Implementierung zu begleiten.
Webinar am 11. Juli 2024, 15:00 - 16:30 Uhr
Programm zum Download...
Registrierung: https://us06web.zoom.us/meeting/register/tZIpfuurqTIpGdxfkW6kvDZ9dw4sZonnBwiG
Zeit | Programm |
15:00 Uhr | Begrüßung |
15:05 Uhr | Stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit |
15:20 Uhr | Qualitätsverträge nach § 110a SGB V zur Tabakentwöhnung: eine Initiative der DKG |
15:35 Uhr | Evaluation der Qualitätsverträge nach § 110a SGB V: Vorgehensweise und praktische Hinweise |
16:00 Uhr | Fragen & Diskussion |
16:30 Uhr | Abschluss |
- Links zu weiterführenden Informationen
- G-BA www.g-ba.de/themen/qualitaetssicherung/weitere-bereiche/leistungsbereiche-qualitaetsvertraege/
- IQTIG iqtig.org/qs-instrumente/qualitaetsvertraege/